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Anträge Bildung- und Teilhabepaket

Bedürftige Kinder und Jugendliche haben einen Rechtsanspruch auf Soziale Teilhabe. Damit Kindern und Jugendlichen aus einkommensschwachen Familien oder aus Familien, die bestimmte Sozialleistungen beziehen, dieses Recht zu Teil wird, gibt es das Bildungspaket.

Berechtigt sind Kinder und Jugendliche aus Familien, die Arbeitslosengeld II bzw. Sozialgeld nach dem zweiten Sozialgesetzbuch, Sozialhilfe nach dem zwölften Sozialgesetzbuch, Kinderzuschlag nach dem Bundeskindergeldgesetz oder Wohngeld beziehen.

Mehr zu den Leistungen für Bildung und Teilhabe erfahren Sie auf der Internetseite des Landkreises Hameln-Pyrmont. Dort stehen auch Anträge für Sie als Download zur Verfügung. Folgen Sie dazu bitte dem Link.